Bildungsscheck

Bildungsscheck.

Förderung der Weiterbildung
Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrheinwestfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Es werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben bis zu 500 Euro, beispielsweise für besuchte Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen, bezuschusst. Ziel ist es die Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Einzelnen wie der Betriebe durch Weiterbildungen zu verbessern. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt. Der Bildungsscheck kann auch für Bildungsurlaub verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass damit nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden. Beschäftigte dürfen im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Beschäftigte

  • berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
  • Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
  • geringfügige Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijobber
  • noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
  • Berufsrückkehrer(innen)
  • im Unternehmen mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • Existenzgründer - mitarbeitende Eigentümer / Betriebsinhaber in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens

Unternehmen

  • kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen

Nicht empfangsberechtigt:

  • Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
  • 1-EURO-Jobber (für diese Gruppe sind die ARGEN/Optionskommunen zuständig)
  • Auszubildende
  • ALG I- und ALG II-Empfänger (für diese Gruppe ist die Arbeitsagentur zuständig
Was wird gefördert?
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Zum Beispiel die von uns angebotene Weiterbildung zum Trainer / Dozent in der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen.

Wie erhalten Sie den Bildungsscheck?
1. Termin Beratungsstelle
Sie vereinbaren einen (kostenlosen) Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Zum Beispiel für Essen: Herr Deußen, Volkshochschule Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen, Tel.: 0201/8843201. In der Beratung werden die Förderungsvoraussetzungen geklärt, das beschäftigungs-relevante Weiterbildungsziel sowie geeignete Anbieter ermittelt. Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Personalausweis/Reisepass, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung). Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten. Nehmen Sie ggf. Informationsmaterial der Weiterbildung mit.

2. Termin Red Consult
Mit dem Bildungsscheck in der Hand, melden Sie sich bei uns zur Weiterbildung Ihrer Wahl an.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
Beratungstelle vor Ort finden
Fragen und Antworten rund um den Bildungsscheck
Bildungsscheckflyer im pdf
Bildungsscheckflyer Berufsrückkehrer im pdf

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