Möglichkeiten öffentlicher Förderung.
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten und Fördermittel, durch die bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Kosten für Seminare, Trainings oder Coachings bis zu 100 % übernommen werden. Attraktive Möglichkeiten, auf die man bei der Entwicklung seiner Mitarbeiter gerne zurückgreift. Gerne eruieren wir individuelle Fördermöglichkeiten und unterstützen den Auftraggeber bei der Antragstellung, den Formalitäten und der Auswahl optimal förderfähiger Weiterbildungsangebote. Nachfolgend einige der gängigsten Fördermöglichkeiten:
Der Bildungsscheck / Die Bildungsprämie
Mit dem Bildungsscheck und der Bildungsprämie erhalten Beschäftigte und Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Jahr die Möglichkeit, bei Weiterbildungen einen Zuschuss i. H. v. 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500,-
€ zu erhalten.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Den Bildungsscheck und die Bildungsprämie können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.
Förderung über WeGebAU (Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen)
WeGebAU ist ein Förderprogramm aus dem Konjunkturpaket II und dem europäischen Sozialfonds. Ziel ist es, die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer zu intensivieren und das Qualifizierungsniveau zu verbessern. Durch die Möglichkeit dieser Förderung sollen Arbeitsplätze gesichert und Entlassungen vermieden werden.
Für die WeGebAU-Förderung kommen Arbeitnehmer in Frage, die über keine ausreichende Qualifizierung verfügen und/oder das 45. Lebensjahr vollendet haben.
WeGebAU können Unternehmen in Anspruch nehmen, die maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigen.
Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub)
Arbeitnehmerweiterbildung, auch Bildungsurlaub genannt, ist der gesetzliche Anspruch für Arbeitnehmer auf Weiterbildung während ihrer Arbeitszeit.
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von
ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden.
Gründercoaching Deutschland
Unterstützungsprogramm für Existenzgründer, die sich in den letzten 5 Jahren selbstständig gemacht haben.
Die haben durch dieses Programm die Möglichkeit, professionelle Unternehmensberatung in Anspruch
zu nehmen und gemeinsam mit einem persönlichen Coach oder Berater an der
Festigung ihres Unternehmens zu arbeiten. Für die Übernahme der Kosten wurde das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ der KFW Mittelstandsbank entwickelt. Wenn
die Förderbedingungen erfüllt sind, erhalten die Teilnehmer zwischen 50 % und 90 % der Beratungskosten als Zuschuss und können sich
so ganz auf die Lösung ihrer Probleme konzentrieren.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Agentur für Arbeit und der
Jobcenter zur Förderung der individuellen
Weiterbildung. Wenn man Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat, werden die Weiterbildungskosten
bis zu 100 % übernommen.
Hierfür ist es wichtig, dass sowohl der Weiterbildungsanbieter als auch die
geplante Weiterbildung selber nach bestimmten Richtlinien zertifiziert sind. Ansprechpartner für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist
der persönlicher Ansprechpartner bei
der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter / der ARGE.
Weitere Informationen zur individuellen Weiterbildungsförderung - auch zu
hier nicht genannten Instrumenten wie das Meister-BaFög, Ausbildungsdarlehen der
KfW, Bildungsscheck NRW usw. erhalten Sie bei RED Consult.
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